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ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGENHandelskontor Willmann für Naturprodukte GmbH, Tafingerstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz und
Präambel: Im
Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden
liegen folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen umfassend allen
Geschäftsbeziehungen, insbesondere allen abgeschlossenen Kaufverträgen,
zugrunde. Bei
einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen als mit uns
vereinbart. Abweichungen oder Ergänzungen von den Geschäftsbedingungen
sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung
des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
Die vorbehaltslose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen
Abweichungen oder Ergänzungen dar. Sollte
eine Bestimmung in diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt Unser
Anliegen bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist der Aufbau einer
langfristigen und auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit. Hierfür wünschen
wir regelmäßige Bestellungen, die mindestens einmal wöchentlich erfolgen.
Weitere Voraussetzung für die Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist die
Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung des Geschäftspartners. Wir bestätigen
die Vorlage der Gewerbeanmeldung und übersenden gleichzeitig eine Kopie unserer
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die dadurch sämtlichen Verträgen
zugrunde liegen. Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass
wir vor der erstmaligen Belieferung eine Bankauskunft einholen. Unser
Geschäftspartner muss uns bei Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen die postalische
Anschrift seiner Betriebsstätte mitteilen. Jede Änderung ist uns umgehend
bekannt zu geben. Wir
weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehungen, insbesondere
zur Abwicklung von Verträgen, personenbezogene Daten unserer Kunden erheben,
speichern und nutzen i.S.d. § 28 Abs. 1 BDSG. Der Kunde hat gemäß § 35 BDSG für
den Fall der Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht
auf Berichtigung, sobald uns die Unrichtigkeit bekannt geworden ist. Vertragsabwicklung: 1. Preis Alle Angebote sind bezüglich Preis, Maß, Füllung und Gewicht der angebotenen Waren freibleibend. Die in unserer Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gehen von einem getätigten Umsatz von 20.000 € Netto/Jahr aus. Bei Unterschreitung dieses Jahresumsatzes gelten Sonderbedingungen (z.B. Aufschläge auf den Listenpreis) - für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an. Aufgrund ständinger Schwankungen der Rohstoffpreise ist der Verwender berechtigt, Preise auch kurzfristig zu ändern, ohne den Kunden hiervon in außerordentlicher Weise in Kenntnis setzen zu müssen. 2. Vertragsschluss Der
Eingang der Bestellung (Angebot) wird zu den genannten Geschäftszeiten
bearbeitet. Für Bestellungen außerhalb dieser Zeiten kann keine Bearbeitung
garantiert werden. Bestellungen können dann nur schriftlich (Telefax, Brief,
E-Mail) erfolgen. Der Vertrag wird zu dem Preis abgeschlossen, der zum
Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuell gültig ist. Der Vertrag wird
durch die Bearbeitung der Bestellung konkludent angenommen. 3. Lieferung Ab
einem Warenwert von 400,00 € netto ohne Pfand erfolgt die Lieferung frei
Haus. Der Warenwert bestimmt sich anhand der Preisliste, die zurzeit des
Vertragsschlusses gilt. Im Warenwert nicht enthalten sind nicht lieferbare Artikel,
Pfandgebühren, Transportmittel und Mehrwertsteuer. 4. Mindestbestellwert Der
Mindestbestellwert beträgt 200,00 € ohne Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen
unterhalb eines Warennettowertes von 400,00 € wird eine Transportkostenbeteiligung
von 25,00 € berechnet. Der Mindestbestellwert für TK-Ware beträgt 100,00
€ und ist nicht auf den Mindestbestellwert der Trocken- und
Frischbestellung anrechenbar. Wir behalten uns vor, nach Ankündigung an den
Kunden im Einzelfall nachgewiesene höhere Transportkosten geltend zu machen. 5. Lieferungen außerhalb
unseres Sortiments Sofern
der Kunde eine Bestellung von Artikeln außerhalb des Sortiments wünscht,
besteht dafür eine Abnahmeverpflichtung. Dieser Service ist nur bei Kunden
möglich, die regelmäßig einmal wöchentlich beliefert werden und einen Jahresumsatz
von 40.000,00 € netto erreichen. 6. Gefahrübergang a. Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Waren durch die Firma auf den Kunden über, und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen b. Verzögert sich der Versand
in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. 7. Zahlung Die
Zahlung erfolgt aufgrund einer uns bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erteilten
Einzugsermächtigung sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzüge. Bei Lastschriften,
die ohne unser Verschulden zurückgewiesen werden, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 € netto zuzüglich der Bankgebühr, die
uns belastet wird. 8. Verzug Zahlungsverzug
tritt auch ohne eine Mahnung unsererseits ein, wenn der Kunde bei nicht erfolgreicher
Lastschrift die Ware nicht binnen 5 Tage nach Auslieferung bezahlt. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlich geltenden Verzugszinsen von
8%-Punkten über dem Basiszinssatz. Unserem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei
Zahlungsverzug behalten wir uns eine Neulieferung erst nach Begleichung sämtlicher
offener Forderungen vor 9. Leergut/Pfand Leergut
und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei
Anlieferung besteht für uns nicht die Verpflichtung, mehr Leergut und
Transportmittel abzunehmen, als mit der gleichen Lieferung angeliefert wurden.
Die Annahme kann in diesem Fall verweigert werden. Es können nur leere,
sortenreine und vollständig befüllte Gebinde angenommen werden; bei
Nichtbeachtung behalten wir uns vor,, je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen. Eventuell überlassene
Leihgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, anderenfalls
stellen wir den Wiederbeschaffungswert in Rechnung. 10. Eigentumsvorbehalt a. Die gelieferte Ware bleibt
in unserem Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den
Kunden,, gleich aus welchem Rechtsgrund,, auch wenn der Kaufpreis für den
Vertragsgegenstand schon bezahlt ist. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung
für uns und in der Weise, dass wir als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen
sind, also zu jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen
als Eigentümer anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den übrigen verarbeiteten
Waren zu. b. Die Forderungen des Kunden
aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur
Sicherheit sämtlicher unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an
uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. c. Der Kunde ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs-
oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung
der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der
Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer zur Zahlung an uns bekannt zu
geben d. Der Kunde hat uns
unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung,
Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen Rechte an unserem
Sicherungseigentum geltend machen. Ebenso muss der Kunde im Falle eines
Insolvenzantrags durch Dritte oder durch sich selbst oder wenn ein außergerichtlicher
Vergleich angestrebt wird, uns dies unverzüglich durch schriftliche Mitteilung
bekannt geben. 11. Bücher Bücher
werden von uns nur an Gewerbetreibende ausgeliefert, die einen entsprechenden
Zusatz im Gewerbeschein vorweisen können. Der von uns angegebene Endverkaufspreis
ist bindend. 12. Aufrechnung Gegen
Ansprüche von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen
Vertrag zu. Sachmängelhaftung: 1. Grundsätze der Sachmängelhaftung Grundsätzlich
gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Sachmängelhaftung, sofern
diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen
vorsehen 2. Untersuchungs- und
Rügepflicht Dem
Kunden obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Nach Erhalt der Ware muss
der Kunde diese unverzüglich untersuchen und dabei offensichtliche Mängel umgehend melden. Bei
versteckten Mängeln ist eine unverzügliche schriftlich Schadensmeldung nach Entdeckung
des Mangels vorzunehmen 3. Bereithalten/Rücksendung
der Ware im Mangelfall: Der
Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Besichtigung und Feststellung
des Mangels bereit zu halten. Auf unsere Aufforderung muss er die Ware zur
Feststellung des Mangels zurücksenden. 4. Begrenzung der Sachmängelhaftung Wir
setzen bei unseren Kunden die Kenntnis hinsichtlich der Besonderheiten der
Lagerung von Naturprodukten, die nicht mit Lagerschutzmitteln und Konservierungsstoffen
behandelt sind, voraus. Etwaige Lagerungsschäden sind daher nicht erstattungsfähig. Schäden,
die beim Käufer durch die unsachgemäße Behandlung, insbesondere natürlichen
Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Lagerräume, sonstige außergewöhnliche
Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insektenbefall entstehen, werden
nicht ersetzt. Für
Folgeschäden und mittelbare Schäden des Bestellers, insbesondere durch
Schädlingsbefall, Fäulnis oder ähnliches und entgangenen Gewinn haften wir
nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden
oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
gehaftet wird. 5. Verjährung Die
Ansprüche des Kunden auf und aus der Sachmängelhaftung verjähren binnen eines
Jahres nach Gefahrübergang. Weiterverkauf
durch Kunden: 1. Weiterverkauf auf
gewerblicher Ebene Der
Vertrieb und Weiterverkauf der von uns bezogenen verarbeiteten und
unverarbeiteten Ware im Versandhandel oder an Gewerbetreibende auf gleicher
Handelsebene (Einzelhandel an Einzelhandel) oder an Gewerbetreibende auf vorgelagerte
Ebene (Einzelhandel an Großhandel) ist nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung unsererseits erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne
Angabe von Gründen von uns widerrufen werden. 2. Weiterverkauf an Verbraucher Eröffnet
ein Kunde zu einem bestehenden Geschäft eine Außenstelle, Zweigstelle oder Filiale,
so muss diese Betriebsstätte als Neukunde unter Beachtung des 2. Absatzes
(Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen) von uns aufgenommen werden. Die von
uns bezogene Ware darf nicht ohne vorherige Genehmigung von einer anderen
Verkaufsstelle als der angegebenen vertrieben werden. Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anwendbares Recht: 1. Erfüllungsort Erfüllungsort
für sämtliche Verträge ist der jeweilige Firmenstandort. 2. Gerichtsstand Für
sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen, welchen sich aus den Geschäftsbeziehungen
zwischen uns und den Kunden ergeben, gilt der jeweilige Firmenstandort als
örtlich zuständiger Gerichtsstand zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen
Personen vereinbart. 3. Anwendbares Recht Zur
Regelung sämtlicher Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Stand: 31.08.2009 |
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Letzte Aktualisierung: 25.05.2013 um 20:42 Uhr
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