ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
pax an Naturwarenhandels GmbH, Raiffeisenstr. 2, 72829 Engstingen
Präambel:
Im Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden liegen folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen umfassend allen Geschäftsbeziehungen, insbesondere alle abgeschlossenen Kaufverträgen, zugrunde.
Bei einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen als mit uns vereinbart. Abweichungen oder Ergänzungen von den Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorbehaltslose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Abweichungen oder Ergänzungen dar.
Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen:
Unser Anliegen bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist der Aufbau einer langfristigen und auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit. Hierfür wünschen wir regelmäßige Bestellungen, die mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung des Geschäftspartners. Wir bestätigen die Vorlage der Gewerbeanmeldung und übersenden gleichzeitig eine Kopie unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die dadurch sämtlichen Verträgen zugrunde liegen.
Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir vor der erstmaligen Belieferung eine Bankauskunft einholen. Unser Geschäftspartner muss uns bei Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen die postalische Anschrift seiner Betriebsstätte mitteilen. Jede Änderung ist uns umgehend bekannt zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehungen, insbesondere zur Abwicklung von Verträgen, personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und nutzen i.S.d. § 28 Abs. 1 BDSG. Der Kunde hat gemäß § 35 BDSG für den Fall der Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht auf Berichtigung, sobald uns die Unrichtigkeit bekannt geworden ist.
Vertragsabwicklung:
1. Preis
Alle Angebote sind bezüglich Preis, Maß, Füllung und Gewicht der angebotenen Waren freibleibend. Die in unserer Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund ständiger Schwankungen der Rohstoffpreise ist der Verwender berechtigt, Preise auch kurzfristig zu ändern, ohne den Kunden hiervon in außerordentlicher Weise in Kenntnis setzen zu müssen. Bei Unterschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 5.000,00 netto wird ein Aufschlag von 15%, bei einem Jahresumsatz von EUR 10.000,00 netto ein Aufschlag von 10%, bei einem Jahresumsatz von EUR 15.000,00 netto ein Aufschlag von 7% erhoben.
2. Vertragsschluss:
Der Eingang der Bestellung (Angebot) wird zu den genannten Geschäftszeiten bearbeitet. Für Bestellungen außerhalb dieser Zeiten kann keine Bearbeitung garantiert werden. Bestellungen können dann nur schriftlich (Telefax, Brief, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag wird zu dem Preis abgeschlossen, der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuell gültig ist. Der Vertrag wird durch die Bearbeitung der Bestellung konkludent angenommen.
3. Lieferung:
Ab einem Warenwert von EUR 400,00 netto ohne Pfand erfolgt die Lieferung frei Haus. Der Warenwert bestimmt sich anhand der Preisliste, die zur Zeit des Vertragsschluss gilt. Im Warenwert nicht enthalten sind nicht lieferbare Artikel, Pfandgebühren, Transportmittel und Mehrwertsteuer.
4. Mindestbestellwert:
Der Mindestbestellwert beträgt EUR 200,00 ohne Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen unterhalb eines Warennettowertes von EUR 400,00 wird eine Transportkosten-
beteiligung von EUR 25,00 berechnet. Der Mindestbestellwert für TK-Ware beträgt EUR 100,00 und ist nicht auf den Mindestbestellwert der Trocken- und Frischbestellung anrechenbar. Wir behalten uns vor, nach Ankündigung an den Kunden im Einzelfall nachgewiesene höhere Transportkosten geltend zu machen.
5. Lieferungen außerhalb unseres Sortiments:
Sofern der Kunde eine Bestellung von Artikeln außerhalb des Sortiments wünscht, besteht dafür eine Abnahmeverpflichtung. Dieser Service ist nur bei Kunden möglich, die regelmäßig einmal wöchentlich beliefert werden und einen Jahresumsatz von EUR 40.000,00 netto erreichen.
6. Gefahrübergang:
a. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren durch die Firma auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
b. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
7. Zahlung:
Die Zahlung erfolgt aufgrund einer uns bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erteilten Einzugsermächtigung sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzüge. Bei Lastschriften, die ohne unser Verschulden zurückgewiesen werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 netto zuzüglich der Bankgebühr, die uns belastet wird.
8. Verzug:
Zahlungsverzug tritt auch ohne eine Mahnung unsererseits ein, wenn der Kunde bei nicht erfolgreicher Lastschrift die Ware nicht binnen 5 Tage nach Auslieferung bezahlt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlich geltenden Verzugszinsen von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz. Unserem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine Neulieferung erst nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen vor.
9. Leergut/Pfand:
Leergut und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Anlieferung besteht für uns nicht die Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel abzunehmen, als mit der gleichen Lieferung angeliefert wurden. Die Annahme kann in diesem Fall verweigert werden. Es können nur leere, sortenreine und vollständig befüllte Gebinde angenommen werden; bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 je Vorgang in Rechnung zu stellen. Evtl. überlassene Leihgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, anderenfalls stellen wir den Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
10. Eigentumsvorbehalt:
a. Die gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn der Kaufpreis für den Vertragsgegenstand schon bezahlt ist. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns und in der Weise, dass wir als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also zu jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen als Eigentümer anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den übrigen verarbeiteten Waren zu.
b. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
c. Der Kunde ist zur Weiteräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer zur Zahlung an uns bekannt zu geben.
d. Der Kunde hat uns unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen Rechte an unserem Sicherungseigentum geltend machen. Ebenso muss der Kunde im Falle eines Insolvenzantrags durch Dritte oder durch sich selbst oder wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird, uns dies unverzüglich durch schriftliche Mitteilung bekannt geben.
11. Bücher:
Bücher werden von uns nur an Gewerbetreibende ausgeliefert, die einen entsprechenden Zusatz im Gewerbeschein vorweisen können. Der von uns angegebene Endverkaufspreis ist bindend.
12. Aufrechnung:
Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
Sachmängelhaftung:
1. Grundsätze der Sachmängelhaftung:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Sachmängel-
haftung, sofern diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht:
Dem Kunden obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Nach Erhalt der Ware muss der Kunde diese unverzüglich untersuchen und dabei offensichtliche Mängel umgehend melden.
Bei versteckten Mängeln ist eine unverzügliche schriftlich Schadensmeldung nach Entdeckung des Mangels vorzunehmen.
3. Bereithalten/Rücksendung der Ware im Mangelfall:
Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Besichtigung und Feststellung des Mangels bereit zu halten. Auf unsere Aufforderung muss er die Ware zur Feststellung des Mangels zurücksenden.
4. Begrenzung der Sachmängelhaftung:
Wir setzen bei unseren Kunden die Kenntnis hinsichtlich der Besonderheiten der Lagerung von Naturprodukten, die nicht mit Lagerschutzmitteln und Konservierungsstoffen behandelt sind, voraus. Etwaige Lagerungsschäden sind daher nicht erstattungsfähig.
Schäden, die beim Käufer durch die unsachgemäße Behandlung, insbesondere natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Lagerräume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insektenbefall entstehen, werden nicht ersetzt.
Für Folgeschäden und mittelbare Schäden des Bestellers, insbesondere durch Schädlingsbefall, Fäulnis oder ähnliches und entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
5. Verjährung:
Die Ansprüche des Kunden auf und aus der Sachmängelhaftung verjähren binnen eines Jahres nach Gefahrübergang.
Weiterverkauf durch Kunden:
1. Weiterverkauf auf gewerblicher Ebene:
Der Vertrieb und Weiterverkauf der von uns bezogenen verarbeiteten und unverarbeiteten Ware im Versandhandel oder an Gewerbetreibende auf gleicher Handelsebene (Einzelhandel an Einzelhandel) oder an Gewerbetreibende auf vorgelagerte Ebene (Einzelhandel an Großhandel) ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von uns widerrufen werden.
2. Weiterverkauf an Verbraucher:
Eröffnet ein Kunde zu einem bestehenden Geschäft eine Außenstelle, Zweigstelle oder Filiale, so muss diese Betriebsstätte als Neukunde unter Beachtung des 2. Absatzes (Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen) von uns aufgenommen werden. Die von uns bezogene Ware darf nicht ohne vorherige Genehmigung von einer anderen Verkaufsstelle als der angegebenen vertrieben werden.
Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht:
1. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Verträge ist Engstingen.
2. Gerichtstand:
Für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen, welchen sich aus den Geschäfts-
beziehungen zwischen uns und den Kunden ergeben, gilt Münsingen als örtlich zuständiger Gerichtstand zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen vereinbart.
3. Anwendbares Recht:
Zur Regelung sämtlicher Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Stand: 31.08.2009
pax an Naturwarenhandels GmbH, Raiffeisenstr. 2, 72829 Engstingen
Präambel:
Im Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden liegen folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen umfassend allen Geschäftsbeziehungen, insbesondere alle abgeschlossenen Kaufverträgen, zugrunde.
Bei einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen als mit uns vereinbart. Abweichungen oder Ergänzungen von den Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorbehaltslose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Abweichungen oder Ergänzungen dar.
Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen:
Unser Anliegen bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist der Aufbau einer langfristigen und auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit. Hierfür wünschen wir regelmäßige Bestellungen, die mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung des Geschäftspartners. Wir bestätigen die Vorlage der Gewerbeanmeldung und übersenden gleichzeitig eine Kopie unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die dadurch sämtlichen Verträgen zugrunde liegen.
Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir vor der erstmaligen Belieferung eine Bankauskunft einholen. Unser Geschäftspartner muss uns bei Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen die postalische Anschrift seiner Betriebsstätte mitteilen. Jede Änderung ist uns umgehend bekannt zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehungen, insbesondere zur Abwicklung von Verträgen, personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und nutzen i.S.d. § 28 Abs. 1 BDSG. Der Kunde hat gemäß § 35 BDSG für den Fall der Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht auf Berichtigung, sobald uns die Unrichtigkeit bekannt geworden ist.
Vertragsabwicklung:
1. Preis
Alle Angebote sind bezüglich Preis, Maß, Füllung und Gewicht der angebotenen Waren freibleibend. Die in unserer Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund ständiger Schwankungen der Rohstoffpreise ist der Verwender berechtigt, Preise auch kurzfristig zu ändern, ohne den Kunden hiervon in außerordentlicher Weise in Kenntnis setzen zu müssen. Bei Unterschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 5.000,00 netto wird ein Aufschlag von 15%, bei einem Jahresumsatz von EUR 10.000,00 netto ein Aufschlag von 10%, bei einem Jahresumsatz von EUR 15.000,00 netto ein Aufschlag von 7% erhoben.
2. Vertragsschluss:
Der Eingang der Bestellung (Angebot) wird zu den genannten Geschäftszeiten bearbeitet. Für Bestellungen außerhalb dieser Zeiten kann keine Bearbeitung garantiert werden. Bestellungen können dann nur schriftlich (Telefax, Brief, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag wird zu dem Preis abgeschlossen, der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuell gültig ist. Der Vertrag wird durch die Bearbeitung der Bestellung konkludent angenommen.
3. Lieferung:
Ab einem Warenwert von EUR 400,00 netto ohne Pfand erfolgt die Lieferung frei Haus. Der Warenwert bestimmt sich anhand der Preisliste, die zur Zeit des Vertragsschluss gilt. Im Warenwert nicht enthalten sind nicht lieferbare Artikel, Pfandgebühren, Transportmittel und Mehrwertsteuer.
4. Mindestbestellwert:
Der Mindestbestellwert beträgt EUR 200,00 ohne Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen unterhalb eines Warennettowertes von EUR 400,00 wird eine Transportkosten-
beteiligung von EUR 25,00 berechnet. Der Mindestbestellwert für TK-Ware beträgt EUR 100,00 und ist nicht auf den Mindestbestellwert der Trocken- und Frischbestellung anrechenbar. Wir behalten uns vor, nach Ankündigung an den Kunden im Einzelfall nachgewiesene höhere Transportkosten geltend zu machen.
5. Lieferungen außerhalb unseres Sortiments:
Sofern der Kunde eine Bestellung von Artikeln außerhalb des Sortiments wünscht, besteht dafür eine Abnahmeverpflichtung. Dieser Service ist nur bei Kunden möglich, die regelmäßig einmal wöchentlich beliefert werden und einen Jahresumsatz von EUR 40.000,00 netto erreichen.
6. Gefahrübergang:
a. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren durch die Firma auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
b. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
7. Zahlung:
Die Zahlung erfolgt aufgrund einer uns bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erteilten Einzugsermächtigung sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzüge. Bei Lastschriften, die ohne unser Verschulden zurückgewiesen werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 netto zuzüglich der Bankgebühr, die uns belastet wird.
8. Verzug:
Zahlungsverzug tritt auch ohne eine Mahnung unsererseits ein, wenn der Kunde bei nicht erfolgreicher Lastschrift die Ware nicht binnen 5 Tage nach Auslieferung bezahlt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlich geltenden Verzugszinsen von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz. Unserem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine Neulieferung erst nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen vor.
9. Leergut/Pfand:
Leergut und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Anlieferung besteht für uns nicht die Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel abzunehmen, als mit der gleichen Lieferung angeliefert wurden. Die Annahme kann in diesem Fall verweigert werden. Es können nur leere, sortenreine und vollständig befüllte Gebinde angenommen werden; bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 je Vorgang in Rechnung zu stellen. Evtl. überlassene Leihgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, anderenfalls stellen wir den Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
10. Eigentumsvorbehalt:
a. Die gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn der Kaufpreis für den Vertragsgegenstand schon bezahlt ist. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns und in der Weise, dass wir als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also zu jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen als Eigentümer anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den übrigen verarbeiteten Waren zu.
b. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
c. Der Kunde ist zur Weiteräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer zur Zahlung an uns bekannt zu geben.
d. Der Kunde hat uns unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen Rechte an unserem Sicherungseigentum geltend machen. Ebenso muss der Kunde im Falle eines Insolvenzantrags durch Dritte oder durch sich selbst oder wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird, uns dies unverzüglich durch schriftliche Mitteilung bekannt geben.
11. Bücher:
Bücher werden von uns nur an Gewerbetreibende ausgeliefert, die einen entsprechenden Zusatz im Gewerbeschein vorweisen können. Der von uns angegebene Endverkaufspreis ist bindend.
12. Aufrechnung:
Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
Sachmängelhaftung:
1. Grundsätze der Sachmängelhaftung:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Sachmängel-
haftung, sofern diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht:
Dem Kunden obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Nach Erhalt der Ware muss der Kunde diese unverzüglich untersuchen und dabei offensichtliche Mängel umgehend melden.
Bei versteckten Mängeln ist eine unverzügliche schriftlich Schadensmeldung nach Entdeckung des Mangels vorzunehmen.
3. Bereithalten/Rücksendung der Ware im Mangelfall:
Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Besichtigung und Feststellung des Mangels bereit zu halten. Auf unsere Aufforderung muss er die Ware zur Feststellung des Mangels zurücksenden.
4. Begrenzung der Sachmängelhaftung:
Wir setzen bei unseren Kunden die Kenntnis hinsichtlich der Besonderheiten der Lagerung von Naturprodukten, die nicht mit Lagerschutzmitteln und Konservierungsstoffen behandelt sind, voraus. Etwaige Lagerungsschäden sind daher nicht erstattungsfähig.
Schäden, die beim Käufer durch die unsachgemäße Behandlung, insbesondere natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Lagerräume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insektenbefall entstehen, werden nicht ersetzt.
Für Folgeschäden und mittelbare Schäden des Bestellers, insbesondere durch Schädlingsbefall, Fäulnis oder ähnliches und entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
5. Verjährung:
Die Ansprüche des Kunden auf und aus der Sachmängelhaftung verjähren binnen eines Jahres nach Gefahrübergang.
Weiterverkauf durch Kunden:
1. Weiterverkauf auf gewerblicher Ebene:
Der Vertrieb und Weiterverkauf der von uns bezogenen verarbeiteten und unverarbeiteten Ware im Versandhandel oder an Gewerbetreibende auf gleicher Handelsebene (Einzelhandel an Einzelhandel) oder an Gewerbetreibende auf vorgelagerte Ebene (Einzelhandel an Großhandel) ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von uns widerrufen werden.
2. Weiterverkauf an Verbraucher:
Eröffnet ein Kunde zu einem bestehenden Geschäft eine Außenstelle, Zweigstelle oder Filiale, so muss diese Betriebsstätte als Neukunde unter Beachtung des 2. Absatzes (Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen) von uns aufgenommen werden. Die von uns bezogene Ware darf nicht ohne vorherige Genehmigung von einer anderen Verkaufsstelle als der angegebenen vertrieben werden.
Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht:
1. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Verträge ist Engstingen.
2. Gerichtstand:
Für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen, welchen sich aus den Geschäfts-
beziehungen zwischen uns und den Kunden ergeben, gilt Münsingen als örtlich zuständiger Gerichtstand zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen vereinbart.
3. Anwendbares Recht:
Zur Regelung sämtlicher Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Stand: 31.08.2009


